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Bekanntmachung / Anordnung über das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

Aus dem amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Geltinger Bucht Nr. 45/2023 vom 22. Dezember 2023

Anordnung über das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBI. 1 Seite 169) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts vom 31.07.1978 (GVOBI. Schleswig-Holstein S.211) wird für die Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Stangheck, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup und Stoltebüll das Verbot angeordnet, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke, z.B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper usw.) am 31. Dezember 2023 und am 01. Januar 2024 in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (reetgedeckten Gebäuden) abzubrennen. Beim Abbrennen von Raketen, Schwärmer ist ein Abstand von 200 m und bei anderen Kleinfeuerwerk-Gegenständen von 50 m einzuhalten.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Nähe von Kirchen und Kinder- und Altenheimen (auch Altenwohnanlagen) ist verboten.

An den übrigen Tagen des Jahres besteht das Verbot bereits aufgrund des § 23 Abs. 1 der 1. SprengV.

Verstöße gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 Ziffer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dar und können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.

Zusätzlich zu dieser Anordnung denke Sie bitte an folgende Bestimmungen und allgemeine
Regeln:

  • Das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an
    Personen unter 18 Jahren ist verboten. Hierbei sind auch die Erziehungsberechtigten
    gefordert, entsprechend ihrer Aufsichtspflicht, ihre Kinder darauf hinzuweisen.
  • Verboten ist weiterhin, Abfälle -Reste von Feuerwerkskörpern- auf der Straße liegen zu lassen.

Beherzigen Sie bitte die Schutzvorschriften. Sie dienen nicht dazu, Ihnen den Spaß am Jahreswechsel zu verderben, sondern uns vor den Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen, zu schützen. Ärzte, Krankenschwestern, Helfer im Rettungsdienst, Ihre Nachbarn und die Feuerwehr werden es Ihnen danken.

Beitrag verfasst am 31. Dezember 2023