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Parken in Kronsgaard

So parken Sie stressfrei und richtig

Wichtig

Halteverbot ist Halteverbot

Bitte halten Sie sich an die Halteverbots-Schilder und -Zonen.

Auch ein eingeschränktes Halteverbot ist nicht für einen Strandbesuch gedacht.

Sie behindern durch das Parken im Halteverbot den laufenden Verkehr - insbesondere Rettungsfahrzeuge und Müllabfuhr. Unsere Straßen sind eng. 

Geht's auch ohne Auto?

Wenn Sie Ihr Feriendomizil in Kronsgaard haben, überlegen Sie bitte, ob Sie den Weg zum Strand nicht auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen können.

Gut zu wissen

Oft gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich haben wir die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt und prägnante Antworten für Sie bereitgestellt. Wenn Sie mehr Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wo und wie kann ich mein Auto parken?

Es stehen ausreichend und gut ausgeschilderte Parkplätze zur Verfügung: In Golsmaas, Seeblick, Pottloch und an der Dänischen Straße.

Bitte halten Sie sich an die Halteverbots-Schilder und -Zonen.

Auch ein eingeschränktes Halteverbot ist nicht für einen Strandbesuch gedacht.

Unsere Straßen sind eng. Sie behindern durch das Parken im Halteverbot den laufenden Verkehr - insbesondere Rettungsfahrzeuge und Müllabfuhr.

Kann ich mit meinem Hund an den Strand?

Ja. Beachten Sie aber folgendes: Von April bis Oktober sind Hunde nur am Hundestrand erlaubt.
Von November bis März am gesamten Strand.

Beutel zum Aufsammeln der Hinterlassenschaften finden Sie an vielen Stellen in unserer Gemeinde.

Nehmen Sie Rücksicht auf andere Strandbesucher und Hunde.

Wohin mit meinem Müll?

Kein Problem! Im gesamten Gemeindegebiet stehen in kurzen Abständen genügend Behälter für alle Abfall-Arten.

Am Strand finden Sie Strand-Aschenbecher für Ihre Zigarettenkippen.

Kann ich am Strand reiten?

Ja! Der Pferdestrand verläuft zwischen dem Haupteingang Pottloch bis zum Feriendorf Golsmaas (siehe Karte).

Vom 1. April bis zum 31. Oktober ist Reiten nur in diesem Abschnitt und nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt.

Vom 1. November bis zum 31. März gibt es keine  Einschränkung.